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Nachrüstungsvorschriften für Motorwagen mit über 3m vorderem Überhang treten am 1. April 2024 in Kraft

Der Bundesrat beschliesst verbesserte Sicherheitsstandards für Fahrzeuge. Neu sind Motorwagen mit mehr als 3 m vorderem Überhang, die für Unterhaltsarbeiten im öffentlichen Raum eingesetzt werden, den land- und forstwirtschaftlichen Fahrten gleichgestellt und müssen somit nach Art. 112 Abs. 5 & Abs. 6 der VTS nachgerüstet werden.

Dies bedeutet konkret:

  • Motorwagen mit 3-4m Überhang (Lenkradmitte bis vorne am Anbaugerät) müssen mit einem Doppelspiegel nachgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Schneeräumgeräten
  • Motorwagen mit 4-5m Überhang (Lenkradmitte bis vorne am Anbaugerät) müssen mit einem geprüften Kamerasystem nachgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Schneeräumgeräten
  • Motorwagen mit bis 9m Überhang (Sondergenehmigung nötig) müssen mit einem geprüften Kamerasystem nachgerüstet werden, brauchen nach wie vor zusätzlich ein Begleitfahrzeug
Traktor mit 3m vorderem Überhang nachrüsten
Traktor mit 3m vorderem Überhang nachrüsten

Neu ist auch die Anhängerdefinition. Bisher galten als Anhänger Arbeitsanhänger, mit denen keine Sachentransporte ausgeführt werden, sondern die als Arbeitsgerät dienen und höchstens einen geringen Tragraum für Werkzeuge und Betriebsstoffe aufweisen. Gemäss den revidierten Vorschriften sind den Arbeitsanhängern Anhänger gleichgestellt, die

  • keine eigenständige Arbeitsfunktion haben, sondern die Arbeitsfunktion des Zugfahrzeugs ergänzen und hierfür mit besonderen Verbindungen ausgerüstet sind
  • mit Arbeitsgeräten für den betrieblichen Unterhalt der Infrastruktur im Normalprofil im Sinne der NSV7, die über kurze Distanzen ein Ladegut befördern, das sie ohne Bedienpersonal ausserhalb des Fahrzeugs auf der Fahrt aufnehmen oder abgeben

Die revidierten Vorschriften treten am 1. April 2024 in Kraft.

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) (PDF)

Zum Nachrüsten passende Produkte

Doppelspiegelsets fix montiert mit Schwenkfuss

  • 951.P105.M05 SPIEGELSYSTEM PANORAMASPIEGEL BRUCHSICHER
  • 951.P105.M32 SPIEGELSYSTEM WEITWINKEL BRUCHSICHER
  • 951.P105.G32 SPIEGELSYSTEM WEITWINKEL GLAS

Übersicht Doppelspiegelsets fix montiert

Doppelspiegelsets abnehmbar mit Steckkonsole

  • 951.V104.700 SPIEGELSYSTEM PANORAMASPIEGEL BRUCHSICHER
  • 951.V104.506 SPIEGELSYSTEM WEITWINKEL BRUCHSICHER
  • 951.V104.G32 SPIEGELSYSTEM WEITWINKEL GLAS

Übersicht Doppelspiegelsets abnehmbar

Kameras fix am Traktor montiert

  • K99.BG18.192-B oder
  • K99.BG18.192-C

Kameras steckbar auf dem Anbaugerät montiert, Verbindung mit einzelnen Kabeln

  • K99.BG18.152-B oder
  • K99.BG18.152-C

Kameras steckbar auf dem Anbaugerät montiert, Verbindung mit Spiralkabel

  • K99.BG18.252-B oder
  • K99.BG18.252-C

Übersicht Kamerasysteme

Für Anfragen rund um die Nachrüstung Ihrer Fahrzeugflotte wenden Sie sich bitte an Ihren Landmaschinenhändler oder Ihren Grossisten:

Hölzle AG

Telefon: +41 44 928 34 34

E-Mail: info@hoelzle.ch

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Telefon: +41 52 355 26 55

E-Mail: verkauf@ochsnerag.ch

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Telefon: +41 44 768 54 50

E-Mail: verkauf@sahli-ag.ch

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