Der Bundesrat beschliesst verbesserte Sicherheitsstandards für Fahrzeuge. Neu sind Motorwagen mit mehr als 3 m vorderem Überhang, die für Unterhaltsarbeiten im öffentlichen Raum eingesetzt werden, den land- und forstwirtschaftlichen Fahrten gleichgestellt und müssen somit nach Art. 112 Abs. 5 & Abs. 6 der VTS nachgerüstet werden.
Dies bedeutet konkret:
- Motorwagen mit 3-4m Überhang (Lenkradmitte bis vorne am Anbaugerät) müssen mit einem Doppelspiegel nachgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Schneeräumgeräten
- Motorwagen mit 4-5m Überhang (Lenkradmitte bis vorne am Anbaugerät) müssen mit einem geprüften Kamerasystem nachgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Schneeräumgeräten
- Motorwagen mit bis 9m Überhang (Sondergenehmigung nötig) müssen mit einem geprüften Kamerasystem nachgerüstet werden, brauchen nach wie vor zusätzlich ein Begleitfahrzeug
Neu ist auch die Anhängerdefinition. Bisher galten als Anhänger Arbeitsanhänger, mit denen keine Sachentransporte ausgeführt werden, sondern die als Arbeitsgerät dienen und höchstens einen geringen Tragraum für Werkzeuge und Betriebsstoffe aufweisen. Gemäss den revidierten Vorschriften sind den Arbeitsanhängern Anhänger gleichgestellt, die
- keine eigenständige Arbeitsfunktion haben, sondern die Arbeitsfunktion des Zugfahrzeugs ergänzen und hierfür mit besonderen Verbindungen ausgerüstet sind
- mit Arbeitsgeräten für den betrieblichen Unterhalt der Infrastruktur im Normalprofil im Sinne der NSV7, die über kurze Distanzen ein Ladegut befördern, das sie ohne Bedienpersonal ausserhalb des Fahrzeugs auf der Fahrt aufnehmen oder abgeben
Die revidierten Vorschriften treten am 1. April 2024 in Kraft.
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) (PDF)
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Doppelspiegelsets fix montiert mit Schwenkfuss
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- K99.BG18.152-C
Kameras steckbar auf dem Anbaugerät montiert, Verbindung mit Spiralkabel
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